VERGEWALTIGUNG

 

"Vergewaltigung ist sexuelle Gewalt gegen Mädchen/Jungs und Frauen/Männern
und damit die absolute Missachtung ihrer körperlichen und persönlichen Integrität."

 


 

 

 


 

In der Vergewaltigung von Eroberern kommt Frauenverachtung sowie auch allgemeine Menschenverachtung zum Vorschein. Vergewaltigung als sexuelle Folter und auch als Kriegsmittel wurde/wird von der Justiz (Frauenspezifische Asylgründe?!), den Medien und seitens humanitärer Organisationen oft nicht genügend berücksichtigt; denn wer die Frauen schützen will, muss die Täter benennen und anklagen. Vergewaltigungen als bewusst eingesetztes Mittel zur Kriegführung "ziehen sich wie ein roter Faden durch die Geschichte, unabhängig von Nationalität, geographischer Lage, kulturellem Niveau, von Rasse, Klasse, Kaste oder Ideologie."
Eine Vergewaltigung ist ein traumatisches Erlebnis. Jedes Mädchen und jede Frau lebt mit der Angst vor Vergewaltigung. Fast alle Frauen und Mädchen schränken deshalb ihr Leben irgendwie ein, und wenn sie sich nur nicht trauen, nachts alleine die Abkürzung durch einen dunklen Park zu nehmen... Aber trotz aller "Vorsichtsmassnahmen" kann keine Frau und kein Mädchen so gute Vorkehrungen treffen, dass eine Vergewaltigung ausgeschlossen ist. Vergewaltigungen werden überall und zu jeder Zeit verübt
- ein Damoklesschwert des Patriarchats, dass ständig über allen Menschen weiblichen Geschlechts schwebt. Und das Patriarchat hat den Menschen männlichen Geschlechts damit auch keinen Gefallen getan! Denn ist es nicht frustrierend für anständige Männer, als potentielle Vergewaltiger angesehen zu werden?!
Allerdings...
Die Täter kommen zum ganz überwiegenden Teil aus dem persönlichen Nahbereich.

Vorurteile
Unabhängig davon, ob der Täter ein Fremder oder Bekannter ist, wird noch immer den Betroffenen häufig eine Mitschuld unterstellt, z.B. dass sie nachts allein unterwegs waren, nicht sofort um Hilfe gerufen haben,
einen Minirock trugen... etc.pp.  Es wird ihnen z.T. nicht geglaubt oder es werden Entschuldigungen gesucht (Trunkenheit, Triebstau...). Keine Frau trifft die Schuld an einer Vergewaltigung! Der Täter weiss genau, was er tut! Vergewaltigung hat mit Sexualität so wenig zu tun, wie das Schlagen mit einer Bratpfanne mit Kochen!

Gegenwehr
Jedes Mädchen und jede Frau, die vergewaltigt wird, wehrt sich, so gut sie kann und wenn es "nur " die Bitte ist, von ihr abzulassen. Vor körperlicher Gegenwehr schrecken viele zurück, aus Angst, dass die Situation noch schlimmer wird. Die Polizei hat lange Zeit eher davor gewarnt, sich zu wehren, da Mädchen/Frauen wenig Chancen eingerechnet wurden. Aber Mädchen und Frauen sind nicht per se schwach. Eine Untersuchung hat belegt, dass sich die Chancen, den Täter in die Flucht zu schlagen, sehr stark erhöht, je massiver die Gegenwehr ist. Um in einer konkreten Situation nicht vor Panik gelähmt zu werden und Vertrauen in die eigenen Abwehrkräfte zu entwickeln, wird der Besuch von Selbstverteidigungs- und Selbstbehauptungskursen empfohlen. Als besonders wirkungsvoll hat sich WenDo (der Weg der Frau) gezeigt, das speziell von Frauen für Frauen entwickelt wurde. Selbstverständlich kann auch das beste Selbstverteidigungstraining keine Garantie dafür bieten, einer konkreten, immer unberechenbaren Gewaltsituation zu entkommen. Keine Frau muss sich einen Vorwurf machen, wenn sie nicht in der Lage ist, sich erfolgreich zu wehren.
Und dies gilt selbstverständlich auch für Jungs und Männer, die ebenfalls Opfer werden können - auch wenn das nicht gerade ins "Patriarchale Schema" passt, dass Männer immer Täter und Frauen immer Opfer sind; ich sag's ja: die Männer, die in grauer Vorzeit die Herrschaft des Patriarchats erfanden, taten ihren Geschlechtsgenossen damit keinen Gefallen!

Folgen
Eine Vergewaltigung löst bei Betroffenen einen schweren Schock aus. Dieser Schock kann sich in unterschiedlicher Art zeigen. Einige reagieren mit äusserlich ruhigen, gefasstem Verhalten, andere brechen zusammen, sind aufgelöst, wieder andere wirken wie erstarrt, verstört und leer. Viele empfinden Angst, Ohnmacht, Erniedrigung, Scham, Schuld und Beschmutzung. Einige fühlen Wut und Hass. Es gibt keine Standardreaktion auf Vergewaltigung. Jede Reaktion ist angemessen und normal angesichts dessen, was die Frau/das Mädchen durchgemacht hat. Die Vergewaltigung kann langandauernde, auch lebenslängliche Folgen für die Betroffene haben z.B. Einschränkung des Selbstwertgefühls, Verfolgungsängste, tiefgreifendes Misstrauen, psychosomatische Beschwerden, Depression, Sucht, Selbstzerstörung.

Was tun nach einer Vergewaltigung?
Nach einer Vergewaltigung kann es helfen, mit anderen darüber zu sprechen. Sprechen Sie zuerst mit einer Freundin, einem vertrauten Menschen, einer Anwältin oder einer Notruffrau. Darüber zu lesen, dass viele andere Frauen ähnliches erlebt haben, kann helfen, damit zu leben. Eine Selbsthilfegruppe oder eine Therapie kann helfen, damit zu leben.
Die Gefühle zu Papier zu bringen, sei es geschrieben oder gemalt oder anders, kann helfen, damit zu leben.

Anzeigeerstattung
Ob Anzeige erstattet wird, sollte vielleicht erst nach einem Beratungsgespräch mit einer Anwältin oder einer Notruffrau entschieden werden. Ein Prozess ist für jede(n) Betroffene(n) eine enorme psychische Belastung, die Gewalterfahrung muss erneut - in Anwesenheit des Täters - vor Fremden geschildert werden. Der Umgang des Gerichts mit dem Opfer ist leider bzw. empörenderweise immer noch häufig von Vorurteilen und Unverständnis geprägt. Bei keinem anderen Verbrechen werden so viele Täter freigesprochen.
Opfer, die Anzeige erstatten wollen, sollten dadurch nicht entmutigt werden. Im Gegenteil ist es sinnvoll, wenn Anzeige erstattet wird
- auch wenn es wohl nicht in jedem Fall darum geht, einem gemeingefährlichen Serientriebtäter das Handwerk zu legen... Eine Anzeige macht öffentlich, dass ein Verbrechen verübt wurde. Durch eine Verurteilung des Täters kann er für eine befristete Zeit von allfälligen weiteren Taten abgehalten werden. Eine Verurteilung ist zudem auch eine gesellschaftliche Ächtung. Dass sich die menschenverachtende (frauenverachtende) Einstellung des Täters dadurch allerdings grundlegend ändert, ist unwahrscheinlich.
Aber nicht allen Betroffenen ist wohl ein Prozess zuzumuten.

Für eine Anzeige ganz wichtig!
Auch wenn es wegen des Ekels sehr, sehr schwer fällt, sollte das Opfer sich vor der ärztlichen Untersuchung nicht waschen oder duschen, damit u.U. ein Spermiennachweis möglich ist.
Beweismittel z.B. zerrissene oder verschmutzte Kleidung sollten aufbewahrt und nicht gewaschen werden.

Ein Gedächtnisprotokoll, im dem das Geschehen nachgezeichnet wird, ist äusserst sinnvoll... Auch aktuelle und spätere Gefühlssituationen sollten festgehalten werden; Empfindungen und Auswirkungen der Vergewaltigung auf das Leben sind in einer Gerichtsverhandlung von grosser Bedeutung.

Ärztliche Untersuchung
Gehen Sie innerhalb von 24 Stunden zur einer Frauenärztin/einem Frauenarzt oder in ein Krankenhaus. Bestehen Sie darauf, dass alle Verletzungen, schmerzhafte Stellen, Verspannungen, Geschlechtskrankheiten und Schwangerschaft (nach 3-4 Wochen) untersucht und dokumentiert werden. Lassen Sie auch einen Spermiennachweis (nachweisbar bis 48 Std.) durchführen.

Anwältin
Gehen Sie vor Erstattung einer Anzeige zu einer Rechtsanwältin.
Ihre Anwältin kann Sie vor Prozessbeginn vertreten. Sie kann die Zulassung als Nebenklägerin beantragen, Akten einsehen und Prozesskostenhilfe beantragen.

Nebenklage
Ohne Nebenklage sind Sie nur Zeugin beim Prozess. Sie sind bei der Aussage des Vergewaltigers nicht anwesend. Wenn Sie Nebenklage einreichen, sind Sie für den Prozessverlauf in einer günstigeren Position. Als Nebenklägerin haben Sie bzw. Ihre Anwältin das Recht:
- während des Prozesses im Gerichtssaal zu sein
- ZeugInnen anzufordern, die vom Gericht nicht geladen wurden
- Fragen an den Angeklagten und an ZeugInnen zu stellen
- ein Plädoyer zu halten (wie StaatsanwältIn und VerteidigerIn)
- Anträge und Forderungen zu stellen (z.B. auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Schmerzensgeld)
- in Berufung bzw. Revision zu gehen

Polizei
Wenn Sie Anzeige erstatten wollen, sollten Sie, sobald Sie dazu in der Lage sind, zur Polizei gehen. In jeder grösseren Stadt gibt es Sonderdezernate, die auf Sexualstraftaten spezialisiert sind.
Gehen Sie nicht alleine zur Polizei; am besten nur mit Ihrer Anwältin. Ist dies nicht möglich, wenden Sie sich an den Notruf oder an eine Freundin, mit der Sie nicht unmittelbar nach der Vergewaltigung gesprochen haben (diese kann im Verfahren eine wichtige Zeugin sein).
Sie haben das Recht, die Anzeige bei einer Beamtin zu machen.
Fühlen Sie sich durch die Vernehmung zu sehr bedrängt, können Sie die Aussage abbrechen. Sie können die Aussage zu einem späteren Termin vervollständigen oder sich von einer anderen Beamtin vernehmen lassen.
Lesen Sie das Protokoll genau durch. Unterschreiben Sie es nur, wenn es 100% stimmt. Bestehen Sie ansonsten darauf, dass es  geändert wird, weil sich der spätere Prozess auf diese Aussage stützt.

Natürlich ist klar, dass weder Verurteilungen noch Selbstverteidigungskurse Männergewalt abschaffen werden. Letztlich wird nur eine radikale Veränderung männlichen Verhaltens wirksamer Schutz für Frauen sein, was grosse gesellschaftliche Umwälzungen erfordert. Die friedliche Natur der Frau ist ebenso Mythos wie die naturgebenen Aggressivität des Mannes. Machtgebahren ist nichts Angeborenes und veränderlich.

Vergewaltigung

Die überwiegende Zahl von Gewaltdelikten finden sich nirgendwo wieder nicht die:
-
aggressive Anmache am Arbeitsplatz
- obszönen Bemerkungen oder Begrapschen
- Schläge des Ehemanns oder Lebensgefährten
Solche Übergriffe werden hingenommen verdrängt oder verschwiegen. Verlässliche Untersuchungen über das Ausmass der Gewalt gegen Frauen gibt es nicht die Polizeistatistik zeigt nur die Spitze des Eisberges.

Folgen einer Vergewaltigung

  • Körperverletzung und psychosomatische Beschwerden:
    Wunden, Blutergüsse, Frakturen, Würgemale, schwere Prellungen, Hautabschürfungen, Schädelprellungen, Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Magen-Darmstörungen, Störungen im Genitalbereich, Schwangerschaft und Geschlechtskrankheiten sowie Gefahr von AIDS...
  • Psychische Kurzzeitfolgen:
    Schock, Rape-Trauma-Syndrom (Vergewaltigungssyndrom)...
  • Längerfristige Folgen:
    Folgen in bezug auf Körpergefühl, Identität und Sexualität der Opfer...
  • Längerfristige Auswirkungen und Symptome auf psychischer Ebene:
    Angst, Furcht, Phobien, Identitätsprobleme, Selbstwertkrise, Alpträume und Schlafstörungen, Schuldgefühle, Selbstvorwürfe, Depressionen, Selbstmordproblematik...

Das grösste Problem für die Opfer sind die vielfältigen und schweren psychischen Verletzungen und Beeinträchtigungen. Diese sind jedoch juristisch nicht von Bedeutung und spielen im Gerichtsverfahren keine Rolle. Nicht einmal in den ärztlichen Gutachten wird die psychische Verfassung der Betroffenen beschrieben manchmal wird sie sogar ausdrücklich ausgeklammert.

Abwehrstrategien der Opfer

  • Massive Gegenwehr führte in 2/3 der Fälle zum Ablassen des Täters.
  • Auch Finten waren teilweise erfolgreich.
  • Schreien war in jedem 2. Fall erfolgreich wurde jedoch nur von der Hälfte der Frauen eingesetzt.
  • Verbale Strategien zeigten unterschiedliche Erfolge.
  • Leichter körperlicher Widerstand war wenig erfolgreich, erhöhte ausserdem das Verletzungsrisiko der Frauen.
  • KEIN ERFOLG: Weinen und leichter oder gar kein Widerstand!

Selbstverteidigungskurse

Viele der wirksamen Abwehrtechniken entsprechen nicht dem weiblichen Rollenbild. Sie müssen von Mädchen und Frauen in Selbstverteidigungskursen speziell trainiert werden.
Vermutlich wurden 1990 in Österreich weniger als 2 % der sexuellen Gewalttäter vor Gericht zitiert weniger als 1 % der Täter erhielten eine unbedingte Freiheitsstrafe. Dieses Phänomen hat zur Folge dass sexuelle Gewalt gegen Frauen wahrscheinlich immer noch eines der für Täter sichersten Verbrechen in Österreich ist. (aus: Breitner M. Vergewaltigung in Osterreich - Ein Verbrechen ohne Folgen? eine Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Frauenangelegenheiten Wien 1994)...
und in den umliegenden Ländern, wie Deutschland und der Schweiz, wird's wohl auch nicht viel anders sein.

Täterbild
Prinzipiell muss jede Frau - jeden Alters und jeglicher Herkunft - jederzeit und überall wo sie jeweils gerade ist mit Vergewaltigung rechnen - in der Wohnung im Ehebett auf der Strasse am Arbeitsplatz...

Wenn eine Frau vergewaltigt wird ist es wahrscheinlich dass

  • sie den Täter kennt (66%)
  • er in der gleichen Gegend wohnt (82%)
  • die Vergewaltigung in seiner oder ihrer Wohnung geschieht (56%)
  • der Täter ein "normaler" Mann ist (90%) und kein psychisch Kranker
  • die Vergewaltigung geplant war (82%)
  • der Täter zusätzliche Gewalt in irgendeiner Form anwendet (85%)

(Infos aus: "Wiener Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen Vergewaltigung - eine Ratschlägerin Wien 1992")

Die Täter kommen aus den verschiedensten sozialen Schichten, sind unterschiedlichsten Alters, haben die unterschiedlichsten Jobs, leben in den verschiedensten Familienverhältnissen und vergewaltigen aus unterschiedlichen Motiven (Das Hauptmotiv des Mannes ist nicht Sex wie die gesellschaftliche Lüge lautet!). Täter benutzen Vergewaltigung als Methode um Frauen bewusst einzuschüchtern. Vergewaltigung ist ein Mittel zur Machtausübung!

Achtung!
"Normale" Männer grenzen sich von Vergewaltigern ab, in dem sie Vergewaltiger als Psychopathen darstellen.
ABER: Die Täter sind ganz "normale" Männer.

Rechtsgrundlage in Österreich und deren Auswirkungen:
VERGEWALTIGUNG

Vergewaltigung ist nicht als Gewaltdelikt gegen Leib und Leben sondern als strafbare Handlung gegen die "Sittlichkeit" definiert.
Die Polizei ist verpflichtet die Anzeige aufzunehmen und führt die Ermittlungen. Die Frau hat das Recht von einer Beamtin einvernommen zu werden und eine Vertrauensperson mitzubringen.
Vergewaltigung ist ein Offizialdelikt (ausser Vergewaltigung in der Ehe - seit 1989 (!!) strafbar); d.h. der Staatsanwalt erhebt Anklage im Namen der Republik; die Anzeige kann nicht mehr zurückgezogen werden. Der Staatsanwalt entscheidet ob das Verfahren eingestellt oder ob Anklage erhoben wird. Frauen werden automatisch zu Tatzeuginnen und sind damit zur Aussage bei Polizei und Untersuchungsrichter verpflichtet.
Weiters ist die Frau zur Aussage bei der Hauptverhandlung verpflichtet und erhält keinen Rechtsbeistand (bei Aussageverweigerung kann Beugehaft verhängt werden). Als Beweismittel dienen die bei den polizeilichen und richterlichen Vernehmungen verfassten Protokolle.
Die Frau hat das Recht sich dem Verfahren als Privatbeteiligte anzuschliessen. NUR DANN hat sie das Recht Akteneinsicht zu nehmen sich von einer Rechtsanwältin vertreten zu lassen Zeuginnen zu nennen über Ablauf oder Abbruch des Verfahrens benachrichtigt zu werden beim Prozess Fragen zu stellen nach ihrer Aussage im Gericht zu bleiben Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen etc.

Frauen erleben das was nach einer Vergewaltigung auf sie zukommt oft als zweite Vergewaltigung. Grundsätzliches Misstrauen gegen die Glaubwürdigkeit der Frauen bestimmt das Strafverfahren besonders wenn sie nicht verletzt sind, den Täter kennen, schon sexuelle Beziehungen zum Täter hatten etc.

Frauen müssen sich gegen Klischees (Wenn eine Frau "nein" sagt meint sie "ja"!), Vorurteile (Vergewaltiger sind Triebtäter!), Ignoranz (Frauen sind ja "nur" vergewaltigt worden! *würg*), Schuldzuweisungen (Anständigen Frauen oder Frauen, die sich wehren, passiert das nicht!) etc. zur Wehr setzen.

Trotz frauenfeindlicher Polizei- und Gerichtspraxis ist eine Anzeige oft das einzige Mittel sich zur Wehr zu setzen. Anzeige und Prozess durchzustehen erfordert viel Mut und Kraft vor allem aber ausreichende Unterstützung.

(Infos aus "Wiener Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen Vergewaltigung - eine Ratschlägerin Wien 1992")


Die Auswirkungen von Vergewaltigung auf Mädchen und Frauen
(Auszüge aus einer Untersuchung von Beate Lorke und Martin Ehlert siehe Frankfurter Rundschau vom 12.4.86: Lorke/Ehlert: "ich war körperlich und seelisch ein Wrack")

"Psychisch ist die Vergewaltigung - auch wenn das Opfer physisch unverletzt bleibt - für die Frau buchstäblich ein Akt des Terrors: ein Mord an der Seele."

"Vergewaltigung stellt für jedes Opfer einen schweren Bruch dar durch den sich das Leben der Frau grundlegend ändert. In der 'mildesten Form' äussert sich diese Änderung in einem offenbar unwiederbringlichen Verlust: Die Frau verliert einen Teil ihrer Überzeugung ein selbstbestimmter wertvoller Mensch zu sein der in einer grundsätzlich freundlichen Umwelt lebt. In den schärfsten Formen leiden die Opfer unter klar erkennbaren schweren psychoneurotischen Symptomen die die gesamte bisherige Lebensführung zerstören."

"Um Vergewaltigungsopfem adäquat helfen zu können stellen Lorke und Ehlert drei unterschiedliche Phasen der Bewältigung der Tat fest:

"1. Phase der Desorientierung:
Unmittelbar nach der Tat befinden sich die Frauen in einem psychischen Ausnahmezustand - die einen brechen weinend zusammen andere wirken überkontrolliert als habe sich nichts ereignet. Dies sind zwei extreme Arten mit demselben Problem umzugehen: mit einem Zustand völliger seelischer Überforderung. Die Opfer befinden sich in einem Schockzustand. Sie fühlen sich entfremdet von anderen Menschen erleben alles um sich herum aber auch ihr eigenes Verhalten als merkwürdig irreal - so als gehöre das ganz Geschehen nicht zu ihnen als hätte es nichts mit ihnen zu tun. Gleichzeitig sind sie emotional ausserordentlich irritierbar und fühlen sich immer wieder überschwemmt von Angst Verzweiflung Wut Scham und Ekel."

"2. Phase der Pseudoanpassung:
Einige Wochen nach der Tat tritt eine Phase der Beruhigung ein in der die betroffene Frau zu ihrem alten Gleichgewicht zurückgefunden zu haben scheint. In dieser Phase versucht die Frau alles was mit der Vergewaltigung zu tun hat möglichst von sich fernzuhalten. Sie versucht nicht mehr an die Vergewaltigung zu denken und sie will auch nicht mehr daran erinnert werden. Man gewinnt hier leicht den Eindruck das Opfer versuche das schlimme Erlebnis zu verdrängen ohne es wirklich verarbeitet zu haben."

"3. Phase der Bewältigung:
Erst lange Zeit später oft Jahre danach (manche Frauen sind nie dazu fähig) verspürt dann die Frau ein deutliches Bedürfnis sich noch einmal mit der Vergewaltigung die jetzt schon weit zurückliegt auseinanderzusetzen. Jetzt erst beginnt die eigentliche Verarbeitung wobei bestimmte Erinnerungen an die Tat die Frau zu dieser Auseinandersetzung anregen. In dieser Phase werden die Frauen darin besteht nach unserer Erfahrung die Tragik vieler Vergewaltigungsopfer häufig von ihrer Umwelt enttäuscht weil es für Nichtbetroffene schwer zu verstehen ist dass ein Ereignis das doch so lange zurückliegt die Opfer noch so intensiv beschäftigen kann."

Zahlen:
Endgültige Zahlen wird es hierzu niemals geben. Meistens bleibt der Sexuelle Missbrauch geheim, weil...

  • der Beginn der Ausbeutung in der frühen Kindheit, z.T. sogar im Säuglingsalter liegt. Dadurch ist das Kind nicht/noch nicht in der Lage, den Missbrauch zu benennen.
  • das Kind autoritätsgläubig und -hörig erzogen wird. Das bedeutet für das Kind: Meine Eltern haben immer recht, auch wenn sie etwas tun, was ich nicht will.
  • dem Kind unterstellt wird, das es sich die "Sache" nur ausgedacht hat.
  • dem Kindes nicht geglaubt wird; es wird als LügnerIn hingestellt.
  • das Kind nicht oder selten ärztlich untersucht wird. Hierdurch sollen Verdachtsmomente verheimlicht werden.
  • die Erwachsenen sich hilflos fühlen, sie wissen nicht, wie sie mit einem Verdacht umgehen sollen.
  • die traumatischen Folgen für das Opfer verharmlost werden; die scheinbare Gewaltlosigkeit der Handlungen machen eine Anzeige "überflüssig".
  • dem Opfer werden "Verführungsabsichten" unterstellt, der Täter damit entschuldigt, dass er den sexuellen Verführungskünsten des Mädchens "erlag".
  • in nur ca. 10% der angezeigten Fälle ein Gerichtsverfahren eröffnet wird, nur wenige Täter werden anschliessend zu einer Haftstrafe verurteilt, dadurch wird von einer Anzeige Abstand genommen.
  • die Intimsphäre der Familie um jeden Preis gewahrt werden soll.
  • das Opfer Angst vor dem Täter hat, wenn es das Schweigegebot bricht.
  • sich das Opfer häufig schämt und sich schuldig fühlt.

Aus diesen Gründe werden nur wenige Fälle bekannt.

Während es früher und vor noch nicht allzu langer Zeit wirklich noch so traurig war, dass Opfern nicht geglaubt wurde oder es irgendwie so verdreht wurde, dass sie selbst daran schuld gewesen wären, hat sich das Blatt an manchen Orten teilweise schon ziemlich gewendet.
Nun genügt manchmal schon der blosse Verdacht der "Sexuellen Belästigung", um den Ruf eines Mannes zu ruinieren, so wie zu anderen Zeiten bloss jemand mit dem Finger auf eine missliebige Frau zu zeigen und "Hexe!" zu rufen brauchte... Nur werden die Beschuldigten heutzutage nicht gleich auf dem nächsten Scheiterhaufen verbrannt; denn inzwischen sind die Menschen ja viel moderner und aufgeklärter... könnte man meinen. Doch wie mancherorts beispielsweise plötzlich "Kindsmissbrauch" vermutet wird, kann schon an seinerzeitige Hexenjagden erinnern...
Doch obwohl es mittlerweile für Frauen allem Anschein nach leichter geworden ist, eine Vergewaltigung anzuzeigen, so könnte man zumindest meinen, gilt dies für Männer noch lange nicht, die sich oft noch viel mehr schämen und ihre Männlichkeit verletzt sehen - weil es gegen die "Patriarchale Rollenerwartung" verstösst, dass ein Mann zum Opfer wird?!

Wissenschaftlich gesichert gilt heute jedoch durch zahlreiche Untersuchungen in Amerika und Europa:
Jedes 3./4. Mädchen und jeder 7./8. Junge wird sexuell missbraucht. Hierunter fallen Kinder bis zum Alter von 14 Jahren und Jugendliche bis 18 Jahren, sofern sie als Schutzbefohlene (Stief-, Pflege-Kinder, SchülerInnen, PatientInnen usw.) gelten.

Ein weiteres Detail sollten wir jedoch auch zur Kenntnis nehmen: Menschen mit Behinderungen sind sexuellem Missbrauch doppelt so häufig ausgesetzt. Untersuchungen haben gezeigt, dass jede 2. Frau mit einer Behinderung sexuellen Missbrauch oder sexuelle Übergriffe erlebt hat.

 

 

Definition und Formen sexueller Gewalt

Unter dem Begriff sexuelle Gewalt sind "alle Formen sexueller Bedrohung, Übergriffe, Einmischung und Ausbeutung sowie der Missbrauch Minderjähriger und Belästigungen ohne physische Schädigungen oder Penetration" zu verstehen (UNHCR 1997b, S. 1).

Die Ausübung sexueller Gewalt stellt immer eine massive Verletzung der fundamentalen Menschenrechte dar und darüber hinaus einen groben Verstoss gegen das humanitäre Völkerrecht, wenn sie im Zuge von bewaffneten Konflikten ausgeübt wird (vgl. UNHCR 1997b, S. 1). Sexuelle Gewalt wird kulturübergreifend und universell ausgeübt und betrifft demnach auch weibliche Flüchtlinge. Vielmehr noch ist die an ihnen begangene sexuelle Gewalt die Gemeinsamkeit (beinahe) aller weiblicher Flüchtlinge und dies unabhängig davon wie unterschiedlich ihre jeweilige Situation auch ist (vgl. Weber 1996, S. 101). Dabei ist zu betonen, dass die Dimensionen der Gewalt gegen weibliche Flüchtlinge nicht gravierend genug eingeschätzt werden können (vgl. Weber 1996, S. 117).

Wie schon anhand der Definition ersichtlich wurde, gibt es viele unterschiedliche Formen sexueller Gewalt, unter anderem das Einführen von Gegenständen in genitale Öffnungen, oraler oder analer Koitus, versuchte Vergewaltigung, Anwendung oder Androhung von Gewalt und andere sexuell erniedrigende Handlungen. Vergewaltigung ist allerdings die Form sexueller Gewalt, die am häufigsten ausgeübt wird, wobei die juristische Definition, je nach betreffendem Land, eine unterschiedliche sein kann. Meistens wird Vergewaltigung jedoch definiert als "Geschlechtsverkehr mit einer anderen Person ohne deren Zustimmung". Das entscheidende Element dabei ist der Widerstand des Opfers gegen diese Handlung, der mittels Gewalt, Einschüchterung oder anderer Druckmittel gebrochen wird (vgl. UNHCR 1997b, S. 1).

Brownmiller definiert Vergewaltigung als "ein sexuelles, gewaltsames Eindringen in den Körper, ein Einbruch in den privaten, persönlichen Innenraum, ohne dass die Frau ihr Einverständnis dazu gegeben hätte - kurz, ein gegen das Innere gerichteter schwerer körperlicher Angriff auf einem von mehreren Zugangswegen und mittels einer von mehreren Methoden" (Brownmiller 1992, S. 285).

Bei der Suche nach den Gründen für Vergewaltigung stösst man noch immer auf eine Vielzahl von Mythen und Ideologien. Eine stark forcierte Erklärung ist dabei die sogenannte "Dampfkesseltheorie". Dahinter steht die Vorstellung, dass der Geschlechtstrieb des Mannes, sofern nicht kulturell kontrolliert, kaum bezwingbar ist. Männer werden hier dargestellt als willenlose Opfer ihrer triebhaften Natur, wodurch die sexuelle Gewaltanwendung einzelner Personen in gewisser Weise gerechtfertigt wird, da diese nicht verantwortlich scheinen für ihr Handeln. Sexuelle Gewalt hat jedoch kaum etwas mit der Natur der Sexualität zu tun (vgl. Seifert 1993, S. 86).
Vielmehr muss die Ausübung sexueller Gewalt in einem engen Zusammenhang mit dem Streben nach Macht und Dominanz gesehen werden (vgl. UNHCR 1997b, S. 1f). Es handelt sich bei Vergewaltigungen also keineswegs um den aggressiven Ausdruck von Sexualität, sondern um den sexuellen Ausdruck von Aggressionen (vgl. Seifert 1993, S. 86f). Vergewaltigung ist somit immer "eine Form der Gewalt, die den Bereich der Sexualität wählt, um den Gewalteffekt zu erhöhen" (Godenzi 1989, zit. n. Mörth 1994, S. 25).
Sexuelle Gewalt dient also nicht sexuellen Zwecken, sondern der Artikulation von Gewalt und auch der Herrschaft über eine Frau. Gestützt wird dies durch die Tatsache, dass die Gewaltanwendung bei Vergewaltigungen, in Form von Schlägen, Würgen und anderen Misshandlungen meist weit über das Ausmass hinausgeht, welches zur Erreichung einer Penetration nötig wäre. Auch die Opfer sexueller Gewalt nehmen das Missbrauchserlebnis häufig nicht als eine sexuelle Handlung wahr, sondern als eine "extreme und demütigende Form der Gewaltausübung gegen ihre Person und ihren Körper, die mit starken Todesängsten verbunden ist" (vgl. Seifert 1993, S. 87).

Das erklärte Ziel der sexuellen Gewalt ist ebenso wie bei verschiedenen Formen der Folter die Zerstörung der innersten physischen und mentalen Integrität (vgl. UNHCR 1997b, S. 2). Die Frauen sollen durch den sexuellen Gewaltakt erniedrigt, gedemütigt und unterworfen werden. Das sexuelle Missbrauchserlebnis hat für die Frauen deshalb auch Auswirkungen, wie etwa körperliche Schmerzen, den Verlust der Würde, sowie Selbstbestimmung und die Schädigung ihrer Identität, die mit denen der Folter vergleichbar sind (vgl. Seifert 1993, S. 87).
Auf personeller Ebene bedeutet das Erleben sexueller Gewalt für die betroffenen Frauen immer "eine tiefe Verletzung ihres Selbstbestimmungsrechts, ihrer Integrität und damit ihrer Persönlichkeit. Ihre Sexualität wird missbraucht, ausgebeutet und vom Vergewaltiger (...) angeeignet. Die Frau wird in einem zentralen Punkt ihrer Persönlichkeit getroffen" (Sprecher-Bertschi 1988, S. 27).

Sexuelle Gewalt kann aber auch im kulturellen Kontext betrachtet werden, da es vergewaltigungsarme und vergewaltigungslastige Gesellschaften gibt. Vergewaltigungsarm sind Gesellschaften, in denen die männliche Vormachtstellung völlig gesichert ist, wie beispielsweise in den meisten islamischen Gesellschaften (Na suuupi, da werden ja auch vergewaltigte Frauen wegen "Ehebruch" eingesperrt oder abgemurkst, weil sie die Familienehre besudelt hätten *würg*), aber auch Gesellschaften, in denen Frauen generell Anerkennung geniessen, also einen hohen Status einnehmen, wie in einigen Stammesgesellschaften. Dies bedeutet jedoch keineswegs, dass Frauen in diesen Gesellschaften nicht bedroht sind von sexueller Gewalt, sondern, dass sie vorrangig innerhalb der ehelichen Gemeinschaft und der Familien verübt wird, wodurch sie nicht weniger vorhanden ist. Vergewaltigungslastig hingegen sind Gesellschaften, in welchen die männliche Vormachtstellung an Stabilität verloren hat, beziehungsweise in denen Frauen eine untergeordnete Stellung innehaben. Es fallen aber auch Gesellschaften darunter, wo rigide Definitionen von männlich und weiblich vorherrschen, die mit Werthierarchien und Macht eng verbunden sind (vgl. Seifert 1993, S. 88). Sexuelle Gewalt ist deshalb "ein hochgradig dem sozialen und kulturellen Kontext zuzuordnender Akt" (Seifert 1993, S. 89). Na sieh mal einer an!

Die Ausübung sexueller Gewalt beinhaltet somit immer weit mehr als die Verletzung und Erniedrigung des Opfers, sie ist nämlich ebenso Herrschaftsmittel zur Unterdrückung der Frauen (vgl. Sprecher-Bertschi 1988, S. 27). Dies verdeutlichen die sogenannten Viktimisierungsprozesse, worunter jene Prozesse zu verstehen sind, die Frauen vor, während und nach einem sexuellen Missbrauchserlebnis zum legitimen Opfer machen. Zum einen trägt die weibliche Sozialisation dazu bei, die Frauen ständig auf die Gefahr sexueller Gewalt aufmerksam macht, wodurch sie von Grund auf in ihrer Bewegungsfreiheit stark einschränkt werden. Wenn Frauen Opfer sexueller Gewalt werden, sind sie aufgrund ihrer Sozialisation häufig unfähig, sich zur Wehr zu setzen, da sie ihren Opferstatus und ihre körperliche Unterlegenheit verinnerlicht haben. Dies führt auch dazu, dass Frauen nach dem sexuellen Missbrauchserlebnis mit Schuldzuweisungen und Misstrauen konfrontiert werden, da davon ausgegangen wird, dass sie aufgrund ihres "unvorsichtigen Verhaltens" möglicherweise die Tat mitverschuldet haben (vgl. Weber 1996, S. 132f). Besonders in Kulturen, in denen sexuell missbrauchte Frauen einen Ehrverlust und eine Schande für die gesamte Familie bedeuten, sind Frauen zu einem "traditionell" weiblichen Verhalten gezwungen, um die Gefahr des sexuellen Missbrauchs so gering wie möglich zu halten (vgl. Sprecher-Bertschi 1988, S. 27).

Das Wissen aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit der latenten Gefahr eines sexuellen Missbrauchs ausgesetzt zu sein, wirkt sich also entscheidend auf die Identitätsbildung und das Alltagsverhalten von Frauen aus. Die "gesellschaftliche Funktion" sexueller Gewalt scheint es somit zu sein, ungleiche Machtbeziehungen zwischen den Geschlechtern zu regulieren, d.h. eine bestimmte kulturelle Ordnung zu sichern bzw. dort, wo sie brüchig wird, wieder herzustellen (vgl. Seifert 1993, S. 89).

"Sexuelle Gewalt ist somit ein Herrschaftsinstrument, das die bestehende untergeordnete und freiheitsbeschränkte Rolle der Frau zuerst herstellt, dann aufrechterhält oder für andere Ziele missbraucht. Einerseits dient sie dazu, die Frau in ihrer Rolle festzunageln, andrerseits bedeutet sie Demütigung und ist Instrument zur Disziplinierung renitenter Gruppierungen" (Sprecher-Bertschi 1988, S. 27).

 

Wie üblich in meinem Sammelsurium gilt bei dieser Seite:
Die Texte in schwarz habe ich irgendwo im Internet zusammengesammelt.
Dazu gibt's noch meine Anmerkungen in violett.

B.B. / 2001


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